CargoServ

Versandverfahren NCTS

 

  • Elektronisches Versandverfahren - Bestimmung als ZUGELASSENER EMPFÄNGER für zugelassenen Warenort der Kunden
  • Elektronisches Versandverfahren - Bestimmung als ZUGELASSENER VERSENDER für zugelassenen Warenort der Kunden


    DER VORTEIL: Es ist keine Abfertigung und Gestellung der Waren am Amtsplatz des zuständigen Zollamtes notwendig.