Sicherungsaufsicht

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sprachkenntnisse: deutsch
  • Sonstiges: Gesundheitliche und psychische Eignung
  • Nachweis der Fachkenntnisse für Sicherungsposten, mindestens 500 Stunden Praxiserfahrung im Rahmen von Bauarbeiten im Gefahrraum von Gleisen, davon 50 als Sicherungsposten

Rahmenbedingungen

Die Ausbildung erfolgt in Kleingruppen auf der Infrastruktur des Auftraggebers.

Inhalte

  • Arbeitnehmerschutz für die Sicherungsaufsicht
  • Betriebsvorschrift für die Sicherungsaufsicht
  • Eisenbahntechnik für Sicherungsaufsicht

Dauer

24 Unterrichtseinheiten (gem. EisbAV)